Klausurenklinik Leitfaden
Die Korrektur soll dazu dienen, den Studierenden bestehende Wissenslücken aufzuzeigen und den Wissensstand zu erhöhen. Alles über die Beurteilung einer wissenschaftlichen Arbeit.
I. Allgemeine Anforderungen an die Korrektur einer Klausur/Hausarbeit/Seminararbeit
Im Idealfall dient die Korrektur dazu, den Studierenden bestehende Wissenslücken aufzuzeigen und den Wissensstand zu erhöhen. Zudem kann dadurch für zukünftige Prüfungsleistungen (insbesondere im Examen) die Schwerpunktsetzung verbessert werden.
Im Allgemeinen sind folgende Aspekte bei der Korrektur zu berücksichtigen:
- Die Korrektur richtet sich nach den juristischen Ansichten und Kenntnissen unserer erfahrenen Fachautoren und Fachautorinnen unter Berücksichtigung des aktuellen Standes in Fachliteratur und Rechtsprechung.
- Wenn sich eine h. M. in der Fachliteratur oder eine abweichende Rechtsprechung herausgebildet hat, berücksichtigen unsere Autoren und Autorinnen dies bei der Korrektur.
- Auf den Wissensstand der Studierenden wird individuell eingegangen und erwartet, dass auch m. M. oder a. A. honoriert werden, wenn diese einer vertretbaren Lösung zugeführt wurden.
- Zur Korrektur lösen unsere Fachautoren und Fachautorinnen die Klausur/Hausarbeit selbst und erstellen eine Kurzlösung.
- Die Korrektur hat sich nicht auf ein negatives Feedback zu beschränken, sondern soll auch die positiven Aspekte hervorheben, um den Studierenden aufzuzeigen, was bereits beherrscht wird.
- In formeller Hinsicht sind der Gutachtenstil, Satzstrukturen, Argumentationstechnik zu berücksichtigen. Auf Fehler in Rechtschreibung, Grammatik, sprachlichem Ausdruck und Stil ist hinzuweisen. Insbesondere im Examen können sich solche Fehler sowie die Leserlichkeit des Schriftbildes empfindlich auf die Bewertung auswirken.
- In materieller Hinsicht sind Grundlagenfehler oder Missverständnisse aufzuzeigen und klarzustellen. Die Korrektur soll sich nicht nur in einer reinen Bewertung beschränken, sondern eine Hilfestellung für die nächste Prüfungsleistung bieten, um zukünftige Fehler zu vermeiden.
- An geeigneten Stellen sollten den Studierenden Verbesserungsvorschläge hinsichtlich Schwerpunktsetzung, Aufbau und Struktur sowie der Zeiteinteilung gegeben werden. Zudem sollten Hinweise auf wichtige Rechtsprechung oder geeignete Literatur zum Wissensaufbau bzw. Wissensvertiefung erfolgen.
- Die Korrektur sollte möglichst positiv formuliert werden. Auf den häufigen Einsatz des Wortes (un)vertretbar sollte verzichtet werden.
- Detailwissen sollte im oberen Punktebereich positiv honoriert werden, aber ansonsten eine geringere Bedeutung haben als systematische und methodische Fähigkeiten.
II. Anforderungen an die Randbemerkungen und das Votum
1. Randbemerkungen an der Prüfungsleistung
Im Rahmen einer Neu- bzw. Zweitbewertung durch unsere Fachautoren und Fachautorinnen erfolgen keine Randbemerkungen. Die Vornahme neuer Randbemerkungen zusätzlich zu denen aus der Erstkorrektur wäre unübersichtlich und dem Lerneffekt nicht förderlich.
Erfolgt eine Erstkorrektur (Probeklausur, Übungsfälle) durch unsere Fachautoren und Fachautorinnen werden die Randbemerkungen direkt im PDF mit Anmerkungen vorgenommen. Der Verzicht auf handschriftliche Anmerkungen stellt eine höchstmögliche Leserlichkeit der Korrektur sicher.
Auf nichtssagende Randbemerkungen, Fragezeichen, Haken o. Ä. wird verzichtet. Das Ziel aus einem Zusammenspiel zwischen Randbemerkungen und Votum ist, dass die Studierenden eine vollständige Würdigung der Bearbeitung erkennen.
2. Das Votum
Jede Korrektur im Rahmen der Klausurenklinik enthält ein Votum mit dem Mindestumfang von einer DIN-A4-Seite.
Das Votum der Korrektur setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
I. Erwartungshorizont
- Grobe Einordnung des Schwierigkeitsgrades
- Nennen der Entscheidung, wenn der Sachverhalt auf einer solchen beruht
- Darstellung des groben Musterlösungsweges der Klausur
II. Falllösung
- Subsumtion der individuellen Falllösung des Bearbeiters oder der Bearbeiterin unter den Erwartungshorizont
- Aufzeigen von Wissenslücken, Hinweise auf Rspr. und Lit.
- Hervorheben von positiven Teilen der Bearbeitung
- Eingehen auf Sprachstil, Argumentation und Gutachtenstil
III. Bewertung
- Nennen der Punkte in Zahlen und Wortlaut nach den Vorgaben der JPA
Wird der Sachverhalt durch einen unserer juristischen Fachautoren bzw. Fachautorin erstellt, fällt der Erwartungshorizont feingliedriger aus. Der Erwartungshorizont im Rahmen einer Zweitkorrektur kann erfahrungsgemäss nicht 1:1 dem Erwartungshorizont des universitären rechtswissenschaftlichen Lehrstuhls entsprechen, da hier auch subjektive Erwägungen eine Rolle spielen.
Bei Seminararbeiten kann ein Erwartungshorizont nicht erstellt werden. Es ist faktisch unmöglich, zu bestimmen, welche Gliederung oder Systematik der jeweilige Professor oder die Professorin bei der Herausgabe des konkreten Themas erwartet. Vielmehr beschränkt sich die Zweitkorrektur in diesem Fall auf eine Bewertung der Bearbeitung in materieller und formeller Hinsicht unter besonderer Berücksichtigung der Schwerpunktsetzung.
Klausurenklinik Jura
Mit unserer Klausurenklinik geben wir Studierenden die Möglichkeit, eine Korrektur (Klausur, Hausarbeit, Seminararbeit) wissenschaftlich überprüfen zu lassen. Mit uns gelingt die Remonstration. Klausurenklinik JuraIII. Anforderungen an die Bewertung
Die Bewertung hat nachvollziehbar zu erfolgen. Daher wird im Rahmen unserer Klausurenklinik eine Punktevergabe nach einem solchen Schema empfohlen:
Der Sachverhalt wird in Schwerpunktkomplexe/Probleme aufgeteilt. Diesen Komplexen werden Prozentpunkte zugewiesen. Eine solche Bewertung hat eine hohen Lerneffekt, da die Schwerpunktsetzung verinnerlicht werden kann und die eigenen Lücken so deutlicher werden.
Eine Bewertung nach dem Prozentpunktesystem einer Klausur in der Fortgeschrittenen-Übung im Öffentlichen Recht könnte so aussehen:
Wertigkeit in Prozent | Punkte erreicht | Punkte gesamt | |
Zulässigkeit | 20 | 2,6 | |
Statthaftigkeit | 5 | 10 | |
Klagebefugnis | 5 | 14 | |
Rechtsschutzbedürfnis | 5 | 13 | |
Übrige Sachentscheidungsvoraussetzungen | 5 | 15 | |
Begründetheit | 65 | 2,1 | |
Abgrenzung zum kommunalrechtlichen Zulassungsanspruch | 10 | 0 | |
Voraussetzungen des Anspruchs; Herleitung und Bestimmung des Umfangs des Rechts auf Chancengleichheit politischer Parteien während der Wahl | 35 | 2 | |
Erkennen und Lösen des Problems einer Beschlussänderung nach Antragsstellung | 20 | 7 | |
Stil, Ausdruck und Argumentation | 15 | 1,35 | |
Stil, Ausdruck und Argumentation | 15 | 9 | |
Gesamtergebnis | ausreichend | 6,05 |
Wird eine Erstkorrektur durch unsere Fachautoren und Fachautorinnen vorgenommen, erhalten Sie neben einem Votum auch eine Übersicht mit der Prozentpunktevergabe.
IV. Besonderheiten bei einer Erstkorrektur im Rahmen des Repetitorium-Programms der Klausurenklinik
Standardmässig erfolgt eine Erstkorrektur mit einem Votum. Wird der Klausursachverhalt durch eine bzw. einen unserer Fachautorinnen und Fachautoren erstellt oder ein Klausursachverhalt ohne Lösung zur Verfügung gestellt, erfolgt die Ausgabe der Klausur mit einer Kurzlösung.
Was ist eine Kurzlösung?
Die Kurzlösung enthält stichpunktartig die wesentlichen Aspekte der Falllösung unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur in den Fussnoten. Die Kurzlösung enthält keine ausformulierten Sätze.
Was ist eine Langlösung?
Optional ist eine Korrektur auch mit Herausgabe einer Langlösung möglich. Die Langlösung ist eine vollständig ausformulierte Lösung im Gutachtenstil. Diese kann insbesondere bei Problemen im Gutachtenstil und der Argumentation eine Hilfestellung bieten und dazu dienen, gängige juristische Formulierungen zu übernehmen.