Gesetze zitieren – worauf Sie beim Zitieren von Gesetzen achten sollten
Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie beim Zitieren von Gesetzen beachten sollten.
Einleitung
Obwohl formal korrektes Zitieren in allen Disziplinen Bestandteil des wissenschaftlichen Arbeitens ist, stellt der fortwährende Umgang mit Gesetzestexten eine Besonderheit des Jurastudiums dar. Hierbei gibt es allgemeine Regeln sowie einige wenige Besonderheiten zu beachten, die im Folgenden erklärt werden.
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Aufbau von Gesetzeszitaten
Wie bei allen Zitaten kommt es vor allem auf Exaktheit an, weshalb bei Gesetzen die präzise Fundstelle anzugeben ist, zu der ein Bezug hergestellt werden soll. Eine genaue Untergliederung muss kenntlich machen, was als Anspruchsgrundlage dient. Es reicht beispielsweise nicht aus, allgemein auf einen Anspruch nach § 812 BGB zu verweisen, da in diesem Paragrafen vier unterschiedliche Anspruchsgrundlagen zu finden sind.
Ein vollständiges Zitat umfasst neben dem Artikel (Art.) oder Paragrafen (§) auch den jeweiligen Absatz (Abs.), Satz (S.), Halbsatz (Hs.) sowie gegebenenfalls die Alternative (Alt.) oder Variante (Var.). Werden mehrere Normen gleichzeitig zitiert, wird dies durch die Verwendung von §§ oder Artt. deutlich gemacht.
Zudem muss angegeben werden, auf welches Gesetz verwiesen wird. Dabei handelt es sich überwiegend um allgemein bekannte Normkörper wie das Grundgesetz (GG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Strafgesetzbuch (StGB) oder die Zivilprozessordnung (ZPO), bei denen die Angabe der Abkürzung im Fliesstext ausreicht.
Ein korrekter Verweis kann folgendermassen aussehen: „Es besteht ein Anspruch auf Leistungskonditionen nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB.“
Verwendung von Gesetzeszitaten
Bei Gesetzeszitaten sind die Nennung der Tatbestandsmerkmale, der korrekte Umgang mit Rechtsbegriffen und der genaue Quellenbeleg wichtiger als der Wortlaut des Gesetzes. Allgemein muss der Wortlaut von Normen nicht wiedergegeben werden und sollte nur dann ausgeschrieben werden, wenn beispielsweise bewusst auf interpretationsbedürftige Formulierungen eingegangen oder die Unterschiede zwischen verschiedenen Gesetzesfassungen verdeutlicht werden sollen.
Werden Passagen direkt aus Gesetzestexten zitiert, ist dies mit Anführungszeichen zu markieren und sollte dem exakten Wortlaut entsprechen. Werden allerdings juristische Fachbegriffe direkt aus den Gesetzestexten übernommen, müssen diese nicht extra hervorgehoben werden.
Beispiel:
Nicht „Es muss sich aber nach § 994 I BGB um ‚notwendige Verwendungen‘ handeln“, sondern „Es muss sich aber nach § 994 I BGB um notwendige Verwendungen handeln.
Gesetzeszitate in den Fussnoten
Wird auf eine Reihe an Gesetzen verwiesen oder soll deutlich gemacht werden, dass alternative Anspruchsgrundlagen bestehen, die im Weiteren aber nicht eingehend geprüft werden, bietet sich bei Hausarbeiten ein Beleg ausserhalb des Fliesstextes an. Hierdurch können Fachwissen und ein Bewusstsein für juristische Problemstellungen gezeigt werden, ohne den eigentlichen Fliesstext unnötig aufzublähen.
Je nach Zitiervorgaben der Hochschule finden sich derartige Belege entweder in runden Klammern innerhalb des Fliesstextes (etwa Harvard oder APA) oder in den Fussnoten (deutsche Zitierweise). Letztere ist dabei in juristischen Hausarbeiten gebräuchlicher, da sie mehr Spielraum für weiterführende Anmerkungen gibt. Der Aufbau des Zitats selbst bleibt dabei gleich.
Beispiel für deutsche Zitierweise: | Beispiel für Harvard Zitierweise: |
1 „Im weiterführenden Sinne ist hierbei auf den Bereich des Verbrauchsgüterkaufs zu verweisen, in diesem wird der Verbraucher durch §§ 305 ff., 312 ff., 355 ff. und 474 ff. BGB unter einen besonderen Schutz gegenüber dem Unternehmer gestellt. Dies wird im Folgenden allerdings nicht weiter berücksichtigt, da …“ | (vgl. §§ 305 ff., 312 ff., 355 ff. und 474 ff. BGB) |
Besonderheiten
Probleme ergeben sich häufig beim Zitieren von Gesetzen, die nicht in den gängigen Normensammlungen wie dem BGB zu finden sind. Da die vom deutschen Gesetzgeber gewählten Namen für Gesetze meist zu lang sind, werden sie in der Regel abgekürzt.
Die einfachste und empfehlenswerte Möglichkeit stellt hierbei die Verwendung von Standardwerken wie dem Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache von Kirchner und Böttcher dar (siehe Literaturverzeichnis). Bei Landesgesetzen empfiehlt sich zudem eine Abkürzung, die auf das entsprechende Bundesland verweist (z. B. BayPAG für das Bayerische Polizei-Aufgaben-Schutzgesetz).
Wird eine selbstgewählte Abkürzung vergeben, kann beispielsweise Bezug auf die Anfangsbuchstaben aller Wortbestandteile genommen werden (UHG für Umwelthaftgesetz). Es können zudem ein oder mehrere zentrale Wortbestandteile ausgeschrieben werden, um den rechtlichen Kontext hervorzuheben (UmweltHG oder UmwelthaftG).
Ein Tipp:
Anstatt selbst Abkürzungen für Gesetze zu vergeben, bietet sich der Bezug auf das Standardwerk von Kirchner und Böttcher an.
Um Verwechslungen zu vermeiden, sollten beim erstmaligen Zitieren spezieller Gesetze der ganze Name, die verwendete Abkürzung, das Ausfertigungs- oder Bekanntmachungsdatum sowie die Fundstelle des Gesetzes angegeben werden. Bundesgesetze sind im Bundesgesetzblatt und Landesgesetze in den Gesetzesblättern der Bundesländer zu finden, die in der amtlichen Fassung auch online zugänglich sind.
Beispiel:
Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621).
Rechtsakte der Europäischen Union
Wie im nationalen Recht gibt es auf europäischer Ebene allgemein gebräuchliche Abkürzungen – wie etwa AEUV für den „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ und EUV für den „Vertrag über die Europäische Union“.
Rechtsakte der Europäischen Union werden bei ihrer ersten Nennung vollständig in einer Fussnote zitiert. Ein Zitat umfasst:
- die Bezeichnung ‚Verordnung‘,
- die Kurzbezeichnung der erlassenden Gemeinschaft,
- die Bezugsnummer, Ordnungsnummer und Jahreszahl des Erlasses,
- die erlassenden Organe,
- den Zeitpunkt der Annahme,
- die Bezeichnung des Gegenstandes der Richtlinie und
- die Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beispiel:
Verordnung (EG) Nr. 544/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 717/2007 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen der Gemeinschaft und der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, AB1. L 167 vom 29.6.2009, S. 12.
Gesetze richtig zitieren – häufige Fragen
Wie zitiert man Gesetze im Literaturverzeichnis?
Im Literaturverzeichnis werden für gewöhnlich alle für die Arbeit genutzten Quellen aufgelistet. Bei Gesetzen reicht es hingegen aus, sie im Fliesstext oder in den Fussnoten mit den vollständigen Angaben zu zitieren.
Wie zitiert man Gesetze in Citavi?
Citavi bietet verschiedene Zitierstile an, um Gesetze zu zitieren. Diese können über die Schnellsuche im Fachgebiet Recht gefunden werden. Allerdings kann es sinnvoller sein, die Belege manuell einzubauen.
Wie zitiert man Gesetze nach Harvard?
Bei der Harvard-Zitierweise werden die Quellenangaben für Gesetze im Fliesstext eingebracht. Das Zitat wird hierbei genauso aufgebaut, wie bei Zitierstilen, die Fussnoten verwenden.
Wie schreibt man Gesetzesartikel richtig?
Ein vollständiges Zitat umfasst neben dem Artikel (Art.) oder Paragrafen (§) auch den jeweiligen Absatz (Abs.), Satz (S.) oder gegebenenfalls die Alternative (Alt.). Zudem muss angegeben werden, auf welches Gesetz (BGB, StGB usw.) verwiesen wird.
Braucht man ein Abkürzungsverzeichnis?
Ein Abkürzungsverzeichnis empfiehlt sich dann, wenn viele unterschiedliche und spezielle Gesetze zitiert werden. Allgemeine Abkürzungen, wie etwa „BGB“, müssen darin nicht aufgeführt werden.
Wie zitiere ich englische oder amerikanische Gesetze?
Bei Gesetzeszitaten aus dem Recht anderer Nationen sollten die Zitierstandards des Landes beachtet werden. Im angelsächsischen Raum empfehlen sich juristische Standardwerke wie das Bluebook für die USA und der OSCOLA für Grossbritannien.
Literaturverzeichnis
Gesetze zitieren
Holznagel, Bernd: Juristische Arbeitstechniken und Methoden. Wissenschaftliches Arbeiten für Juristen in Zeiten des Internets (UTB), 1. Auflage, Baden-Baden 2012.
Schimmel, Roland: Juristische Klausuren und Hausarbeiten richtig formulieren, 15., überarbeitete und erweiterte Auflage, München 2022.
Möllers, Thomas M. J.: Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten. Klausur, Hausarbeit, Seminararbeit, Studienarbeit, Staatsexamen, Dissertation (Vahlen Jura), 10. Auflage, München 2021.