Was ist eine juristische Seminararbeit und wodurch zeichnet sie sich aus?
Das Verfassen einer juristischen Seminararbeit zählt – im Gegensatz zum juristischen Gutachten in Form der Hausarbeit – nicht unbedingt zu den Kernkompetenzen innerhalb des Jurastudiums. Seminararbeiten zeichnen sich durch eine These oder Gutachtenfrage aus, welche in Rahmen der Seminararbeit einer wissenschaftlichen Begutachtung zugeführt wird. Im Mittelpunkt steht damit – wie sonst bei Jura üblich – kein umfangreicher Fall oder Lebenssachverhalt. Dieser Unterschied macht das Verfassen einer juristischen Seminararbeit aufwendiger und erfordert gute Recherche, Zeitmanagement und Disziplin.
Im Rahmen des sogenannten Schwerpunktbereichsstudiums können bestimmte juristische Schwerpunkte – etwa IT- und Medienrecht, Medizinrecht, Kapitalmarktrecht, Steuerrecht oder Kriminologie – ausgewählt werden. Innerhalb dieses Schwerpunktes werden immer wieder ein bis zwei Seminararbeiten verfasst, welche als Teil des Schwerpunktbereichsstudiums wesentlich zur Schwerpunktnote beitragen und so die Examensnote beeinflussen können. Da der Schwerpunktbereich bis zu 30 % der Endnote des Examens ausmachen kann, kommt der Benotung der juristischen Seminararbeit und ihrer darauffolgenden Verteidigung eine enorme Bedeutung zu.