Was ist ein juristisches Gutachten und wozu wird es benötigt?
Das Verfassen eines juristischen Gutachtens zählt zu den Kernkompetenzen innerhalb des Jurastudiums. Das Gutachten zielt auf die rechtliche Bewertung eines konkreten Lebenssachverhaltes. Die Bewertung des Lebenssachverhaltes folgt einem logischen Aufbau, einer Art Lösungsweg, welcher erst am Schluss das Ergebnis präsentiert. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein didaktisches Instrument der Lehre, sondern auch nach Beendigung des Studiums begleitet den Juristen bzw. die Juristin das Gutachten stets im beruflichen Alltag. Das Verfassen eines Gutachtens vor einer Entscheidungsfindung ist insbesondere an Kollegialgerichten ein elementarer Zwischenschritt und wird als Votum bezeichnet. Mit Voten werden insbesondere auch Referendar:innen im Rahmen des Juristischen Vorbereitungsdienstes konfrontiert. Doch auch Rechtsanwält:innen und Staatsanwält:innen sind mit dem Verfassen von juristischen Gutachten vertraut.
Im universitären Bereich wird das juristische Gutachten oftmals in seiner Form der Hausarbeit für die Anfänger- oder Fortgeschrittenenübungen (vormals: „kleine und grosse Scheine“) verlangt und anhand der bekannten Notenskala von 0-18 Punkten bewertet. Mit dem Verfassen einer Hausarbeit sollen die Studierenden die wissenschaftliche Arbeitstechnik (Formalia) und das inhaltliche Können im Rahmen der rechtlichen Bewertung unter Beweis stellen.