Was ist unter einer Remonstration zu verstehen?
Mit einer Remonstration können eine Neubewertung einer Prüfungsleistung durch den zuständigen Prüfer bzw. die Prüferin begehrt und Einwände gegen die Bewertung erhoben werden. Dabei handelt es sich um ein verwaltungsinternes Verfahren ohne Devolutiveffekt, d. h., die Überprüfung wird durch keine übergeordnete Stelle vorgenommen. An einigen Universitäten ist das Remonstrationsrecht in den Prüfungsordnungen explizit geregelt, an anderen Hochschulen wird es gewohnheitsrechtlich anerkannt und durchgeführt. Das Remonstrationsverfahren sichert den Anspruch des Studierenden aus Art. 12 I 1 GG auf eine rechtmässige Bewertung der Prüfungsleistungen.