Einwilligungserklärung für Interviews
mit Muster

Werden Interviews durchgeführt, muss im Sinne des Datenschutzes vorab eine Einwilligungserklärung bzw. Einverständniserklärung der befragten Personen eingeholt werden. Essenzielle Bestandteile dieser Erklärung sowie eine exemplarische Einverständniserklärung finden Sie hier.
Redaktion | 12.10.2020 | Lesedauer 2 min

Die Durchführung und die Auswertung von Interviews sind wichtige Bestandteile vieler wissenschaftlicher Arbeiten. Wenn im Rahmen von Haus- oder Abschlussarbeiten Interviews geführt werden, dann muss von allen Interviewpartner:innen eine Einwilligungserklärung – auch Einverständniserklärung genannt – eingeholt werden. Wir geben Ihnen hier alle wichtigen Informationen zur Einwilligungserklärung für Interviews und stellen auch ein Muster für Sie bereit.

 

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So holen Sie Einwilligungserklärungen für Interviews ein

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Was ist eine Einwilligungserklärung für das Führen eines Interviews

Weil in Interviews einzelne Gesprächspartner:innen persönliche Daten angeben, ist es wissenschaftlicher Standard, dass die Teilnehmenden der forschungsbezogenen Verwendung der Daten, die aus dem Gespräch generiert werden, zustimmen. Seit der Datenschutzgrundverordnung aus dem Jahr 2018 ist es erforderlich, dass alle interviewten Personen in schriftlicher Form ihr Einverständnis zur Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten geben, die im Rahmen des Gesprächs thematisiert werden. Für die Einwilligungserklärung kann von der Universität, an der die Arbeit geschrieben wird, eine Vorlage vorgegeben sein – schauen Sie mal nach den Dokumenten zum Download Ihrer Institution.

Andernfalls kann die Erklärung auch eigenständig verfasst werden. Hierbei wird meist ein Muster für eine Einverständniserklärung, etwa aus dem Internet, herangezogen werden.

Als Expert:innen können dabei etwa Personen fungieren, die bestimmtes Wissen besitzen, das beispielsweise firmenintern oder branchenspezifisch genutzt wird – und im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit relevant ist.

Beispiele der Notwendigkeit einer Einwilligungserklärung für wissenschaftliche Arbeiten

Wenn Interviews Bestandteil der wissenschaftlichen Ausarbeitung sein sollen, so müssen diverse Dokumente erstellt werden. Für viele Interviews, die im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten geführt werden, ist es etwa hilfreich, wenn ein Interviewleitfaden für die geplanten Gespräche vorliegt.

In Hausarbeiten, Seminararbeiten oder umfangreicheren wissenschaftlichen Ausarbeitungen wie der Bachelorarbeit oder Masterarbeit können verschiedene Formen der Datenerhebung eingesetzt werden, im Rahmen derer personenbezogene Daten eine Rolle spielen. Zu nennen sind hier etwa Umfragen, Diskussionen in Gruppen sowie klassische Interviews mit Einzelpersonen, beispielsweise mit dem Ziel, etwas über die persönlichen Erfahrungen oder die Meinung der Befragten zu erfahren.

Ein weiteres Beispiel für Interviews in Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten sind Experteninterviews, die häufig mithilfe der qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet werden. Als Expert:innen für Interviews fungieren Personen, die bestimmtes Wissen besitzen, das beispielsweise firmenintern oder branchenspezifisch genutzt wird – und im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit relevant ist.

Von jeder dieser Personen mit Expert:innenwissen muss dann eine Einwilligungserklärung eingeholt werden.

Muster zum Download

Einwilligungserklärung für ein Interview einholen

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Inhalt der Einwilligungserklärung für Interviews

Folgende Elemente sollten in einer Einverständniserklärung für die Nutzung der Daten aus Interviews enthalten sein bzw. erwähnt werden:

  • ausdrückliche Erklärung des Einverständnisses zur Datennutzung,
  • Datum, an dem das Interview geführt wurde,
  • Person, mit der das Interview geführt wurde,
  • kurze Beschreibung des Forschungsprojekts bzw. des Untersuchungszwecks,
  • Hochschule bzw. Institution, für die das Interview durchgeführt wurde,
  • Name der Person, die das durchgeführte Projekt leitet,

 

  • Art der Datenerhebung (beispielsweise mündlich mit Aufzeichnungsgerät),
  • geplante Weiterverarbeitung der Daten (beispielsweise Transkription),
  • Informationen zur Anonymisierung der Daten,
  • Angaben zur Löschung personenbezogener Daten nach Projektabschluss,
  • Erklärung der Freiwilligkeit der Teilnahme an dem Interview,
  • Einräumen der Möglichkeit zum Widerruf des Einverständnisses zur Datennutzung,
  • Name der:des Interviewten (in Druckbuchstaben), Unterschrift, Datum, Ort.

Anonymisierung personenbezogener Daten in Interviews

Die personenbezogenen Daten, die im Rahmen von Interviews zur Verwendung in wissenschaftlichen Arbeiten erhoben werden, müssen – bis auf sehr wenige Ausnahmefälle – anonymisiert werden. Zum Beispiel die Namen oder andere Daten, die Rückschlüsse auf die Identität der Proband:innen erlauben. Sie dürfen somit nicht in der Arbeit erwähnt werden. Stattdessen werden die Interviewten beispielsweise durchnummeriert und über die Ziffern im Text referenziert, oder man ordnet ihnen ihre Funktion zu, um beim Lesen der Arbeit gleich die Aussagen einordnen zu können. Die Sprechende ist dann nicht mehr Monika Mustermann, sondern Interviewte 1, oder Qualitätsmanagerin 1.

Es ist möglich, einzelne Merkmale, die etwa die Qualifikation und Eignung der Teilnehmenden für die geführten Interviews erläutern sollen, trotz Anonymisierung in der Arbeit zu erwähnen. Beispiele hierfür sind – je nach Fachgebiet und Themenstellung – die Ausbildung, das Alter oder auch eine bestimmte Ansicht, wie etwa die politische Gesinnung

 

Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung der Einverständniserklärung, des Interviewleitfadens, oder der Sammlung und Auswertung der Daten für Ihre Arbeit benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

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